Gutachten
Wer kennt das als Unternehmer nicht? Wenn das Verhältnis
zwischen Unternehmen und Kreditgeber einmal gestört
ist und sich bereits die ersten Liquiditätsengpässe
offenbaren, schwindet, und dies umso schneller seit
der Finanzkrise, das Vertrauen in das Unternehmen als
Kreditnehmer.
In diesem Zusammenhang werden seitens der Kreditgeber oft die Überprüfung des Unternehmens durch unabhängige Gutachter verlangt, wenn die von den Kreditinstituten gewährten Verbindlichkeiten latent gefährdet gesehen werden. Entsprechend bestehen Kreditinstituten regelmäßig auf die Erstellung von Sanierungsgutachten. Aber auch im Fall einer außergerichtlichen Sanierung sowie im Insolvenzplanverfahren ist ein Sanierungsgutachten erforderlich.
Dementsprechend bieten wir durch unsere Experten einfache Gutachten als Haftungsausschluss für die Geschäftsführung als auch umfangreiche Sanierungsgutachten nach dem IDW S 6 – Standard an.
Weil unserer Experten bereits bei diversen Kreditinstituten tätig waren, können wir gewährleisten, dass sämtliche Gutachten den Anforderungen der Kreditinstitute erfüllen. Damit werden vermehrte Kosten auf Seiten der Unternehmen aufgrund unzureichender Gutachten vermieden.